Zwei von Tausend Kindern kommen mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Damit ist sie die häufigste Sinnesbehinderung bei Neugeborenen. Besonders gefährdet sind Kinder, die zu früh geboren wurden oder die erblich vorbelastet sind. Leidet ein Neugeborenes unter einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, ist es wichtig, diese möglichst früh aufzudecken und gezielt zu behandeln, um schwerwiegenden Entwicklungsstörungen vorzubeugen. Hierfür stehen einfache Tests zu Verfügung, mit denen die Hörfähigkeit Ihres Kindes bereits wenige Tage nach seiner Geburt rasch und schmerzlos geprüft werden kann.
In unserer Praxis führen wir Hörtests sowohl als Erstdiagnostik nach der Geburt wie auch als Kontrolluntersuchung durch, wenn der Ersttest einen auffälligen Befund ergeben hat. Hierfür setzen wir hochmoderne und sehr genaue Prüfverfahren ein, so z.B. eine Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) zu Überprüfung der Schallwellenbildung im Ohr oder die sogenannten automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR), mit der ermittelt wird, ob das Innenohr Töne registriert und diese dann an das Gehirn weiterleitet.
Seit 2009 gehören Hörtests für Neugeborene -das Hörscreening- zu den Früherkennungsuntersuchungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.